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Leckere & einfache Rezepte für Grill und Küche.
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Grillen im Garten: Was ist eigentlich erlaubt?

Autor:Redaktion

Grillen im Garten-Beitragsbild-fotolia-web Direkt zum Rezept

Sommerzeit ist Grillzeit. Das ist eine ungeschriebene Grundregel. Jeder, der den Leckereien vom Rost etwas abgewinnen kann, wird daher in der warmen Saison des Öfteren selbst den Grill anwerfen. Wer einen eigenen Garten besitzt, nutzt diesen natürlich gerne, um alleine, mit der Familie oder mit Gästen zu grillen. Was viele aber nicht wissen: Das kann nicht nur zu Komplikationen mit den Nachbarn führen, sondern gegebenenfalls sogar zu rechtlichen Konsequenzen. Wer also im eigenen Garten ein Feuer eröffnen oder auch mit Gas beziehungsweise Elektrizität grillen möchte, muss die eine oder andere Richtlinie beachten. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten rechtlichen Eckdaten rund um das Grillen im Garten zusammen.

Mieter müssen einen Blick in die Hausordnung werfen

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen vor Gericht, weil im Garten gegrillt wurde. Das ist nicht prinzipiell erlaubt. Wenn der Garten nicht das Eigentum der Nutzer ist, sondern nur zu einem gemieteten Objekt gehört, sollte der erste Blick daher in den Mietvertrag und die Hausordnung wandern. Zudem macht es einen Unterschied, ob der Garten für die alleinige Nutzung zur Verfügung steht oder ein Gemeinschaftsbereich für alle Mieter des Objektes ist. Ein Wunschszenario wäre dann zwar, dass alle Nachbarn gemeinsam das Grillen mit einem Feierabendbier genießen und den Kindern beim Spielen zusehen. Die Realität sieht leider oft anders aus: Nicht jeder Mensch ist ein Fan vom Barbecue. So kann es durchaus vorkommen, dass sich jemand durch den Rauch, den Geruch oder den Lärm gestört fühlt.

Erst einmal gilt es also zu prüfen, ob das Grillen im „Mietgarten“ prinzipiell erlaubt ist. In den meisten Mietverträgen beziehungsweise Hausordnungen ist dieses nicht generell verboten. Gibt es aber ein solches Grillverbot für den Garten oder auch eine Terrasse beziehungsweise einen Balkon, müssen sich die Mieter daran halten. Ansonsten droht die vermieterseitige Kündigung des Mietvertrags wegen Störung des Hausfriedens. Daher können Sie alternativ auf öffentliche Flächen wie Parks oder an Seen ausweichen, wo das Grillen ausdrücklich erlaubt ist. Doch auch, wenn das Grillen laut Hausordnung zulässig ist, wurden darin oft unklare Zusatzklauseln wie „in angemessener Häufigkeit“ sowie „unter Rücksicht auf die Nachbarn“ festgehalten. In solchen Fällen ist das Grillen in der Regel so lange kein Problem, bis sich ein Nachbar beim Vermieter beschwert.

Das Gespräch mit den Nachbarn suchen ist immer eine gute Idee

Es ist daher stets sinnvoll, vor dem Grillen in einem gemieteten Garten das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Das ist vor allem in Gemeinschaftsgärten ratsam, aber auch in Gärten mit angrenzenden Grundstücken beziehungsweise Wohnungen. So können einvernehmliche Regelungen zum Thema Grillen getroffen werden, um Auseinandersetzungen präventiv zu verhindern und dann ist das Grillen für den Vermieter in der Regel auch kein Problem. Übrigens gilt das nicht nur für Mieter, sondern ebenso für Eigentümer. Denn auch diese möchten einen Nachbarschaftsstreit gewiss verhindern.

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Ein Gespräch mit den Nachbarn ist nie verkehr. (Foto: fotolia.com © JackF #250355297)

Grundregeln für das Grillen im Garten für Mieter und Eigentümer

Das bereits erwähnte „Gebot der Rücksichtnahme“ gilt in der Regel für alle Mietobjekte, unabhängig davon, ob und wie es in der Hausordnung festgehalten wurde. Wer also im Sommer öfters den Grill anschmeißt, sollte als Mieter, aber auch als Eigentümer eines entsprechenden Objektes mit direkten Nachbarn, folgende Grundregeln beachten:

  • Jene Nachbarn mit angrenzendem Grundstück oder in den Wohnungen über dem Garten sollten frühzeitig über die Grillpläne informiert werden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Vorbereitungen wie das Schließen von Fenstern und Türen zu treffen oder eigene Belange anzubringen, wie z.B.: „Bitte nicht zu laut nach 21 Uhr, weil dann die Kinder ins Bett müssen“
  • Überhaupt darf die Lärmbelästigung ein normales Maß nicht überschreiten. Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten. Diese sind je nach Bundesland und Gemeinde verschieden geregelt, gelten aber in den meisten Fällen etwa zwischen 22 Uhr am Abend sowie sieben Uhr am Morgen, an Sonn- und Feiertagen. Üblich ist mancherorts zudem eine Mittagsruhe, welche ebenfalls individuell geregelt ist, meist etwa zwischen 12 und 15 Uhr.
  • Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, den Grill so aufzustellen, dass der Rauch beziehungsweise die Gerüche vom Wind nicht direkt zu den Nachbarn getragen werden. Bei einem mobilen Grill gilt es also, jedes Mal erneut den momentan besten Stellplatz auszusuchen. Besonders gut geeignet sind in der Regel windgeschützte Bereiche im Garten, welche möglichst weit von den Wohnbereichen entfernt sind. Im eigenen oder einem zur Alleinnutzung gemieteten Garten hingegen, kann man einen Holz-Kohle-Grill mit geringem Materialaufwand und in wenigen Schritten auch selbst bauen.
  • Das Grillen sollte in einem normalen Ausmaß stattfinden, sprich zeitlich begrenzt und gelegentlich. Das gilt vor allem in Mietobjekten. Allerdings haben die Gerichte in ihren bisherigen Präzedenzfällen zum Thema stets auch zum Verständnis bei den Nachbarn angehalten, ein solches Grillen in „normalem“ Ausmaß zu tolerieren, sofern die aufgeführten Grundregeln eingehalten werden.

Die bisherigen Beispiele machen bereits deutlich, dass der Mietvertrag sowie die Hausordnung großen Einfluss auf das eigene Grillverhalten haben. Doch auch soziale Umgangsformen spielen dabei eine wichtige Rolle, obwohl diese eben nicht in einem juristischen Dokument festgehalten sind. Wer also nicht gerade alleine in der Natur wohnt, wo jeder Nachbar kilometerweit entfernt ist, muss beim Grillen Rücksicht nehmen. Selbst in einem solch seltenen Fall gibt es keine Narrenfreiheit, sondern die Gesetze geben auch eindeutige Richtlinien zur Sicherheit beim Grillen im Garten beziehungsweise in der Natur vor.

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Mit ein wenig Rücksicht auf die Nachbarn wird jede Grillparty ein Erfolg. (fotolia.com © Ozgur Coskun #80049819)

Diese Gesetze und Urteile muss jeder beachten

Obwohl Eigentümer also mehr Freiheiten genießen, wenn es um das Grillen im eigenen Garten geht, müssen sie sich an den gültigen Gesetzen orientieren. Allerdings gibt es keine allgemeingültigen Regelungen auf Bundesebene, sondern die Gerichte ziehen in Konfliktfällen spezielle Richtlinien der Bundesländer und Gemeinden oder sogenannte Präzedenzfälle heran, sprich Gerichtsurteile aus der Vergangenheit, welche als Orientierung für die zukünftige Rechtsprechung dienen. Demnach gilt für das Grillen in der Natur, wozu natürlich auch der eigene Garten zählt:

  • Eine Belästigung von Mensch und Tier durch übermäßige Rauchentwicklung ist zu vermeiden. Das gilt spätestens ab einer zu befürchtenden Gesundheitsgefahr für beispielsweise die Nachbarn.
  • Wird mit offenem Feuer gegrillt, beispielsweise in einem Holz-Kohle-Grill, muss dieses ausreichend gegen ein Übergreifen auf umliegende Pflanzen, Gebäude & Co geschützt werden. Das Thema Sicherheit ist beim Grillen im Garten also jederzeit groß zu schreiben.
  • Noch strenger sind die Regelungen übrigens bei einem Lagerfeuer. Dieses darf auch in einem eigenen Garten nicht ohne Weiteres entfacht werden. Stattdessen gilt eine Genehmigungspflicht, sprich das Feuer muss offiziell angemeldet werden. Davon ausgenommen sind wiederum oft Feuer in speziellen Feuerschalen oder Feuerkörben. Wer sich also nicht sicher ist, wie die Vorgaben für den eigenen Garten aussehen, informiert sich am besten vorab beim zuständigen Amt. Ansonsten drohen bei Verstößen Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und bekanntlich schützt auch Unwissenheit vor einer Strafe nicht.

Egal, ob der Garten einem also selbst gehört, ob es sich um einen gemieteten oder einen Gemeinschaftsgarten handelt: Beim Grillen müssen stets gewisse Grundregeln eingehalten werden, um nicht in Konflikte mit den Nachbarn oder Gesetzen zu geraten. Neben der Sicherheit steht dabei vor allem die gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund. Ein gewisses Maß an Akzeptanz darf von den Nachbarn zwar erwartet werden, schlussendlich sitzen diese aber, vor allem in Mietobjekten, am längeren Hebel und können sich beim Vermieter oder der Polizei beschweren. Der Harmonie zuliebe, sollte das Grillen deshalb stets rechtzeitig angekündigt werden und die Nachbarn in keinster Weise belästigen. Dann kommen sie vielleicht tatsächlich gerne auf eine Bratwurst und ein Bier mit dazu.

Die Qual der Wahl: Für welchen Grill sollte man sich entscheiden?

Sind die rechtlichen Regelungen bekannt, steht noch eine wichtige Frage im Raum: Welcher Grill ist der Richtige für mich? Bei so einer großen Auswahl an hochwertigen Grills für den Garten gewiss keine leichte Entscheidung: Neben dem klassischen Holzkohlegrill bieten sich auch Gasgrills, Pelletgrills und Smoker an. Wer sich nicht festlegen möchte, der kann auch nach kombinierten Grills Ausschau halten, die gleich mehrere Grillsorten vereinen. Eine pauschale Antwort gibt es also nicht – vielmehr sollten die Vor- und Nachteile der einzelnen Grillvarianten abgewogen und nach persönlicher Vorliebe entschieden werden. Lecker wird es allemal!

 

Beitragsbild: fotolia.com © Adam Gregor #53931157

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